Die EPP muss nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Folglich ist sie erst im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung 2022 zu erfassen. Im Einkommensteuer Bescheid für das Jahr 2022 wird das Finanzamt von Amts wegen die geleisteten Vorauszahlung berücksichtigen. Du musst hier nicht weiter veranlassen. Hierbei wird der ursprüngliche Betrag berücksichtigt.
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