Die Arbeitgeber sind aufgefordert, die Gutschrift mit der Abrechnung des Septembergehalts vorzunehmen. Selbstständige erhalten die Gutschrift im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung, die am 10.9.2022 fällig ist. Die Zahlungsaufforderung erhält man ja meist einige Tage eher.
Wenn man als Selbstständige/r keine Einkommensteuervorauszahlung abführen muss und auch keinen Arbeitgeber hat, erhält man die Gutschrift im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2022.
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