Du giltst dann als arbeitslos, wenn du:
- vorübergehend erwerbslos bist (keine Beschäftigung mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche).
- dich persönlich bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet hast.
- dich bemühst, die Arbeitslosigkeit zu beenden.
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in der du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitest, suchst.
- den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehst.
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