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Wann ist man per Definition als Selbstständiger überhaupt arbeitslos?

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Du giltst dann als arbeitslos, wenn du:

  • vorübergehend erwerbslos bist (keine Beschäftigung mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche).
  • dich persönlich bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet hast.
  • dich bemühst, die Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in der du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitest, suchst.
  • den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehst.
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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