Du kannst das Elterngeld erst beantragen, wenn das Kind da ist. Wenn du du hast die Geburtsurkunde, die verschiedenen Geburtsbescheinigungen und alle anderen Formulare parat, kannst du den Elterngeldantrag abgeben. Es gibt eine rückwirkende Frist von drei Monaten, ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag eingangs gestempelt wurde.
Ist dein Kind vier Monate alt, kannst du rückwirkend für die letzten drei Monate, für den vierten Monat und für die Zukunft Elterngeld beantragen.
Allerdings kannst du auch Elterngeld beantragen, wenn dein Kind schon sechs Monate alt ist. Du musst dich nicht also nicht sofort nach der Geburt entscheiden, wann und wie viel Elterngeld du beantragen willst.
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