Grundsätzlich gilt: Auch der Handshake kann ein Vertrag sein. Wenn es mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen, bestehend aus Angebot und Annahme, sowie eine Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte gibt, kann auch ein Handshake einen rechtsgültigen Vertrag darstellen. Bei manchen Verträgen müssen zusätzlich noch die Formerfordernisse beachtet werden.
Neben einem schriftlichen und einem mündlichen Vertrag, kann ein Vertrag aber auch konkludent sein, um zu gelten. Darunter zählt zum Beispiel der Handshake. Hier wird stillschweigend zum Ausdruck gebracht, wozu man übereinstimmt. Das Gegenüber stimmt diesem zu.
Kathrin Hartmann erklärt, dass es sich dennoch häufig lohnen kann, einen Vertrag schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Sobald du dich auf den wesentlichen Vertragsinhalt geeinigt hast, zählt der Grundsatz: Pacta sunt servanda! Verträge müssen eingehalten werden, auch bei einem Handshake.
Ein ausformulierter Vertrag lohnt sich, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und Beweisbarkeit zu garantieren. Denn vor Gericht gilt: Alles, was für mich günstig ist, muss ich beweisen können. Außerdem wirkt ein ausformulierter Vertrag professioneller. Beim Ausformulieren setzt du dich gleichzeitig mit dem Vertragsverhältnis auseinander. Neben dem Handshake kann ein Vertrag auch per E-Mail, WhatsApp oder über das Telefon kommuniziert werden.
Ich habe versucht, die Antwort der Expertin kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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