Im Gegensatz zu Angestellten kann es für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind, komplizierter sein, Mutterschutzleistungen zu erhalten. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen die Künstlersozialkasse (KSK) selbstständigen Schwangeren den Mutterschutz finanziert.
Um Anspruch auf Mutterschutzleistungen in Form von Krankentagegeld zu haben, musst du dich nicht bereits vor der Schwangerschaft versichern. Es gibt aber dennoch zeitliche Regelungen zu beachten:
- Beantragung der gesetzlichen Krankentagegeldversicherung: bis drei Monate vor der Entbindung
- Beantragung der privaten Krankentagegeldversicherung: acht Monate bis vor der Entbindung
Die private Krankentagegeldversicherung hat jedoch eine Karenzzeit, was bedeutet, dass während dieser Zeit keine Zahlungen erfolgen, selbst wenn du krankgeschrieben bist oder dich im Mutterschutz befindest.
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