Das Gesetz wurde modernisiert, weil es schlichtweg veraltet war: Es wurde zuletzt im Jahr 1896 im Kaiserreich festgelegt und seitdem nie aktualisiert. Das Recht der GBR wurde nicht angepasst, während das Recht der OHG und der GmbH im Laufe der Zeit leicht modernisiert wurde, insbesondere durch verschiedene Handelsrechtsreformen im Jahr 1998.
Historisch betrachtet ging der Gesetzgeber davon aus, dass die GBR eine vorübergehende Gemeinschaft ist, die sich kurzzeitig für ein bestimmtes Ziel zusammenschließt und dann wieder trennt, ähnlich einer Lotto-Tipp-Gemeinschaft. Diese Auffassung blieb über die Jahre hinweg bestehen, obwohl sich die Praxis der GBR deutlich weiterentwickelt hat.
Im Jahr 2001 entschied jedoch eine wichtige gerichtliche Entscheidung, die sogenannte "AG Weißes-Ross", dass die GBR rechtlich handlungsfähig ist, obwohl der historische Gesetzgeber dies anders sah. Die GBR wurde bis zu diesem Zeitpunkt als nicht als eigenständige Rechtspersönlichkeit angesehen. Seitdem haben führende Jurist/innen argumentiert, dass das Recht angepasst werden muss, um dieser Entwicklung gerecht zu werden.
Schließlich wurde beim Deutschen Juristentag 2016 beschlossen, das Recht der GBR zu überarbeiten. Im Jahr 2018 wurde dieser Prozess von der Regierung Merkel IV angestoßen, eine Kommission wurde eingesetzt, um Änderungsvorschläge zu erarbeiten, und im Jahr 2021 wurde das überarbeitete Gesetz verabschiedet.
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