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Was ändert sich für Selbstständige in der Sozialversicherung? Welche neuen Bemessungsgrenzen, Beitragssätze & Co. sollte ich kennen?

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1. Pflegeversicherung (PV):

  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozent.
  • Kinderlose zahlen nun 4,2 % statt 4 %.

2. Krankenversicherung:

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14 % für hauptberuflich Selbstständige ohne Krankengeld.
  • Der Zusatzbeitrag, der von den Krankenkassen individuell festgelegt wird, steigt von durchschnittlich 1,7 % im Jahr 2024 auf 2,5 % im Jahr 2025.
  • Die Spanne reicht von 1,84 % bis 4,4 %, je nach Krankenkasse (z. B. TK von 1,2 % auf 2,45 %).
  • Es wird empfohlen, den individuellen Zusatzbeitrag bei der eigenen Krankenkasse zu prüfen.

3. Rentenversicherung:

  • Der Beitragssatz für die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %.
  • Neu: Bundeseinheitliche Bemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – auch in den östlichen Bundesländern müssen nun höhere Beiträge gezahlt werden.

4. Bemessungsgrenze der Krankenversicherung:

  • Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze steigt von 1.178 Euro auf 1.248 Euro.
  • Der Beitrag basiert auf mindestens diesem Betrag, der mit 14 % plus Zusatzbeitrag plus Rentenversicherung berechnet wird.
  • Die maximale Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512 Euro.
  • Beiträge schwanken je nach Einkommen und Krankenkasse zwischen etwa 1.030 Euro und 1.140 Euro im Monat.

5. Die Grenze für Minijobs steigt auf 556 Euro.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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