1. Pflegeversicherung (PV):
- Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozent.
- Kinderlose zahlen nun 4,2 % statt 4 %.
2. Krankenversicherung:
- Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14 % für hauptberuflich Selbstständige ohne Krankengeld.
- Der Zusatzbeitrag, der von den Krankenkassen individuell festgelegt wird, steigt von durchschnittlich 1,7 % im Jahr 2024 auf 2,5 % im Jahr 2025.
- Die Spanne reicht von 1,84 % bis 4,4 %, je nach Krankenkasse (z. B. TK von 1,2 % auf 2,45 %).
- Es wird empfohlen, den individuellen Zusatzbeitrag bei der eigenen Krankenkasse zu prüfen.
3. Rentenversicherung:
- Der Beitragssatz für die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %.
- Neu: Bundeseinheitliche Bemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – auch in den östlichen Bundesländern müssen nun höhere Beiträge gezahlt werden.
4. Bemessungsgrenze der Krankenversicherung:
- Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze steigt von 1.178 Euro auf 1.248 Euro.
- Der Beitrag basiert auf mindestens diesem Betrag, der mit 14 % plus Zusatzbeitrag plus Rentenversicherung berechnet wird.
- Die maximale Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512 Euro.
- Beiträge schwanken je nach Einkommen und Krankenkasse zwischen etwa 1.030 Euro und 1.140 Euro im Monat.
5. Die Grenze für Minijobs steigt auf 556 Euro.
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