Eine beliebte Möglichkeit der Nettolohnoptimierung ist der Tankgutschein, der als Warengutschein fungiert. Es gibt jedoch auch andere Arten von Gutscheinen wie z.B. den Amazon Gutschein. Der Tankgutschein ist weit verbreitet und vielen Arbeitnehmer/innen bereits bekannt. Es gibt einen Freibetrag von 44 €, der sowohl als Freibetrag als auch als Freigrenze fungiert. Jeder Betrag über 44 € würde den Gesamtbetrag wieder steuerpflichtig machen. Der Tankgutschein oder Warengutschein löst keine zusätzlichen Kosten aus. Er wird netto an den/die Arbeitnehmer/in ausgegeben, ohne Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zu generieren.
Darüber hinaus gibt es seit vielen Jahren Fahrgeldleistungen für Mitarbeiter/innen, die pauschal besteuert werden, aber zu 100 % beim Arbeitnehmer ankommen.
Es gibt auch Erholungsbeihilfen mit Höchstbeträgen für Arbeitnehmer/innen. Wenn Arbeitnehmende verheiratet sind, beträgt der Betrag für den Arbeitnehmer selbst 156 Euro, während er sich bei Verheirateten auf 260 Euro erhöht. Pro Kind kommen zusätzlich 52 Euro hinzu. Diese Beihilfen lösen eine pauschale Steuer aus, kommen jedoch zu 100 Prozent bei den Arbeitnehmenden an.
Arbeitgeber/innen haben auch die Möglichkeit, den Handyvertrag zu übernehmen, Kindergartenzuschüsse zu leisten, einen Internetzuschuss anzubieten oder Computer zur Verfügung zu stellen, ohne dass Nebenkosten anfallen. Dies sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung.
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