In unserer Telko vom Mittwoch, den 20. März 2019, hatten wir den Steuerberater Reinhard Eich zu Gast. Nicht wenige VGSD-Mitglieder beschäftigen bereits Mitarbeiter, oft auch Angehörige. Andere erwägen dies zu tun, um die Folgen einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit oder einer Rentenversicherungspflicht als Trainer zu vermeiden, oder weil offenbar manche DRV-Prüfer die Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter gegen eine Scheinselbstständigkeit des Arbeitgebers werten.
Den Mitarbeitern stehen – anders als den Selbstständigen selbst – eine Vielzahl steuerlicher Vorteile offen, von steuerfreien Sachzuwendungen (z.B. Tank- und Einkaufsgutscheinen) über Restaurantgutscheine, Erholungsbeihilfen, Fahrtkosten- und Kinderbetreuungszuschuss, Übernahme von Kosten für Computer, Smartphone und Mobilfunkvertrag bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge. Sie alle und noch viele weitere sind steuerlich begünstigt. Manchmal kommt die Mehrkosten beim Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu 100 Prozent zugute, manchmal muss er den Vorteil des Arbeitenehmers versteuern, immer aber kommt beim Arbeitnehmer netto mehr an, als wenn das gleiche Geld für eine Gehaltserhöhung genutzt würde.
Aber Vorsicht, warnt unser Experte Reinhard Eich: Den Freibetrag für Sachzuwendungen (44 Euro/Monat) sollte man nicht ganz ausschöpfen, weil findige Betriebsprüfer sonst mit einem Trick deren Steuerfreiheit komplett in Frage stellen. (Der Arbeitgeber haftet in solchen Fällen.) Manche Vorteile kann man nur bei der Einstellung oder im Rahmen einer Gehaltserhöhung einführen. Wieder andere lassen sich jederzeit oder sogar noch kurz vor Jahresende für das ganze zurückliegende Jahr einführen. Und bei Minijobs ist eine wichtige Besonderheit zu beachten.
Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können
Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an.
Diese Fragen wurden beantwortet
- Wie können Selbstständige von der Nettolohnoptimierung profitieren?
- Was sind die am häufigsten genutzten Steuervorteile, um Mitarbeitern und mitarbeitenden Angehörigen bei gleichem Brutto mehr Netto zukommen zu lassen?
- Was darf man statt Lohn geben (Gehaltsumwandlung), was nur im Rahmen einer Gehaltserhöhung?
- Kannst du uns Beispiele für die finanziellen Vorteile der Nettolohnoptimierung geben?
- Welche besonderen Vorteile können sich bei einem 450-Euro-Job ergeben, welche bei einem 500-Euro-Job?
- Wann ist der optimale Zeitpunkt für Nettolohnoptimierung?
- Besteht die Gefahr, dass solche Maßnahmen nachträglich vom Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt werden? Wer haftet dann?
- Was ist beim Arbeitsvertrag und in Hinblick auf die Mindestlohnaufzeichnungen zu beachten?
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden