Falls Postfächer von Mitarbeitern auch privat genutzt werden, darf man als Vorgesetzter das Postfach zwar archivieren, aber niemals die E-Mails lesen, erklärt Herr Musiol. Er kennt es so, dass die Nutzung eines privaten E-Mail-Postfaches in der Arbeit entweder verboten oder stark eingeschränkt ist. Die Mitarbeitenden müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit zustimmen, dass sie einverstanden sind, dass geschäftliche Mails mitgelesen werden können. Falls das nicht vertraglich geregelt wurde und der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, darf datenschutzrechtlich nicht in das Postfach geschaut werden. Bewerbung dürfen recht nicht lange aufgehoben werden, erzählt Herr Musiol weiter. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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