Die Konsequenz für dich als Auftragnehmer/in bei Scheinselbstständigkeit ist, dass du keine neuen Aufträge mehr erhältst. Obwohl es anfangs vorteilhaft erscheint, da der Auftraggeber oder die Auftraggeberin die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, sei es langfristig eine Katastrophe, erklären die Experten.
Der/die Auftraggeber/in kann auch nicht mehr mit anderen Auftragnehmern arbeiten, da dies vorsätzlich wäre. Oft kann ein Rechtsstreit Jahre dauern und alle anderen Aufträge “vergiften”.
Es ist ratsam, dich in einem solchen Fall anders aufzustellen und möglicherweise Probleme mit der Finanzverwaltung zu klären. Zudem kannst du aus der Künstlersozialkasse ausgeschlossen werden. Die Verjährung wird gehemmt und bei Vorsatz kannst du bis zu 30 Jahre rückwirkend geprüft werden.
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