Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die sich um ihr Kind kümmern und nicht arbeiten. Empfänger/innen von Elterngeld können sein: Leibliche Eltern, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner/innen von leiblichen Eltern und Adoptiveltern. In einigen Ausnahmefällen können auch Großeltern oder andere Verwandte anspruchsberechtigt sein.
Um Elterngeld zu erhalten, muss das Baby bereits geboren sein. Zudem darf das Einkommen der Eltern im Jahr vor der Geburt insgesamt nicht höher als 300.000 Euro sein. Elterngeld kann von beiden Partnern beantragt werden, auch von unverheirateten Paaren. Für Alleinerziehende gibt es eine Höchstgrenze, die derzeit bei 250.000 Euro liegt. Dabei müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt werden, um offiziell als alleinerziehend anerkannt zu sein.
Dieser Wert wird anhand des Einkommensteuerbescheids ermittelt, der alle Einkommensarten wie Gehälter, Mieteinnahmen oder Gewinne aus dem Gewerbe umfasst. Die Höhe des Elterngeldes wird basierend auf diesem Wert festgelegt.
Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind:
- Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden
- Nachweis eines Bezugs zu Deutschland, entweder durch den Wohnsitz des Kindes oder den Arbeitsort der Eltern
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