Wie haben es jüngst in den Nachrichten gehört: Wer als Elternpaar gemeinsam 300.000 Euro oder mehr im Jahr verdient, bekommt kein Elterngeld – und diese Verdienstgrenze dürfte bald auf 150.000 Euro schrumpfen. Wann es dazu kommen wird, darüber konnte Ann-Kathrin Schlarb von elterngeld.net im Talk nur spekulieren. Doch auch, wenn man weniger verdient, kann die Leistung entfallen, wie sie informierte: Wer neben dem Bezug von Elterngeld zu viel arbeitet oder nicht in Deutschland sitzt, hat womöglich keinen Anspruch auf die Leistung. Wie hoch die entsprechenden Grenzen sind und welche Umstände mitspielen müssen, damit alles klappt – darüber informierte unsere Expertin gleich zu Beginn des Talks.
Du konntest auch erfahren, welche Elterngeld-Varianten für Selbstständige besonders attraktiv sind, wie du Rückzahlungsforderungen vermeidest und durch welche Ausgestaltung du die Höhe optimieren kannst. Außerdem verrät unsere Expertin, ob es Szenarien gibt, in denen sich der Elterngeldbezug womöglich nicht lohnt. Spoiler: Er lohnt sich in der Regel immer.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Was ist Elterngeld, wer hat Anspruch darauf - und welche Varianten davon sind (auch) für Selbstständige relevant?
- Welche Probleme können sich für Selbstständige und ihre Partner während des Elterngeldbezuges ergeben und wie kann man vorsorgen, um keinen Rückzahlungsforderungen ausgesetzt zu werden?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Wahl der Steuerklasse) haben Selbstständige und ihre Partner, um die Höhe des Elterngeldes zu optimieren?
- Gibt es Szenarien, bei denen sich der Bezug des Elterngeldes möglicherweise gar nicht lohnt?
- Was ist bei der Beantragung zu beachten, was gibt es für Stolpersteine?
- Welchen praktischen Rat hast du für Selbstständige, die gerade schwanger geworden sind?
- Was muss ich beachten, wenn ich während des Elterngeldbezug erneut schwanger werde?
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