Erlaubte E-Mail-Werbung liegt nur in zwei Fällen vor:
- Erstens, wenn du eine vorherige Einwilligung des Empfängers hast.
- Zweitens, wenn du die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben und den Kunden darauf hingewiesen hast, dass du diese Adresse für Werbung verwenden möchtest, die ähnliche Produkte betrifft.
Unerlaubte Werbung umfasst den Großteil der Werbe-E-Mails, da oft keine Einwilligung vorliegt oder die Formalitäten bei der Erhebung der E-Mail-Adresse nicht eingehalten wurden. Gerichte definieren Werbung sehr weit, sodass fast jede geschäftliche E-Mail ohne Einwilligung als unerlaubt gilt.
Werbung wird durch das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht geregelt. Wettbewerbsrechtlich darfst du Werbung nur senden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Datenschutzrechtlich geht es darum, ob du die E-Mail-Adresse des Empfängers überhaupt verarbeiten darfst. Beide Bereiche müssen erfüllt sein, um E-Mail-Werbung legal zu versenden.
Technisch und organisatorisch kannst du Abmeldelinks nutzen oder E-Mail-Alias erstellen, um Werbung zu kontrollieren. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie informiert erfolgt, d.h. der Empfänger muss klar wissen, wozu er zustimmt.
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