Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes regelt die sogenannten Katalogberufe, die als Freiberufler gelten. Dieser ist jedoch veraltet und bedarf einer Anpassung an moderne Berufe. Insbesondere der letzte Absatz, der ähnliche Berufe erwähnt, gewinnt heutzutage an Bedeutung. Es sind neue Berufe entstanden, die früher nicht existierten. Ein Beispiel dafür sind IT-Fachleute.
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