In unserer Experten-Telko am Dienstag, 26. September 2017 hatten wir den Steuerberater Henning Hausmann zu Gast. Im Gespräch mit Wolf Szameit und Stephan Merkel erklärte er die Grundzüge der Ertragsbesteuerung. Hier geht es für Soloselbstständige und Kleinunternehmer vor allem um die Einkommen-, die Körperschaft- und die Gewerbesteuer.
Während natürliche Personen, also Menschen wie du und ich, zur Einkommensteuer herangezogen werden, haben juristische Personen – etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung – auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer zu zahlen. Und: Eine GmbH ist automatisch gewerbesteuerpflichtig. Freiberuflern dagegen bleibt diese Abgabe erspart. Dieses Steuerdickicht mag kaum durchschaubar wirken, aber die Beschäftigung damit kann sich finanziell auszahlen. Das rechnete Henning am Beispiel einer Investitionsentscheidung vor: Wenn du im Verlauf des Jahres merkst, dass du besonders viel Gewinn erzielst, wird deine Einkommensteuerlast aufgrund des progressiven Tarifs überproportional steigen. Jetzt kann es sich lohnen, eine ohnehin anstehende Ausgabe vorzuziehen und dadurch deinen Gewinn zu senken. So kannst du Geld, das du sonst dem Finanzamt überweisen müsstest, zugunsten deines Geschäfts einsetzen.
Auch die Fristen für die Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen solltest du im Blick behalten. Hier gelten demnächst schärfere Regeln: Gibst du die Einkommensteuererklärung für 2018 nach dem 31. Juli 2019 ab, hat der Sachbearbeiter beim Finanzamt keinen Ermessensspielraum mehr – du zahlst einen Säumniszuschlag.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Einkommensteuer, Gewerbesteuer – wie geht das Ganze überhaupt? Was muss ich als Gründer tun?
- Welche Fristen gelten für Erklärungen und Vorauszahlungen?
- Wie verläuft der jeweilige Tarif? Linear oder Progressiv?
- Wie wirken sich Investitionen steuerlich aus?
- Wie wirkt sich die Wahl der Rechtsform aus, Stichwort Körperschaftssteuer?
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