Es handelt sich dann um eine Reise, wenn du als Selbstständige/r nicht an deiner ersten Betriebsstätte tätig bist. Berufliche Gründen führen dich vorübergehend von der normalen Arbeitsstätte an einen anderen Arbeitsort.
Während der Dienstreise arbeitest du also nicht wie gewohnt am Arbeitsplatz, sondern an anderer Stelle.
Die erste Betriebsstätte können unter anderem sein:
Geschäftsräume des Unternehmers, eines Auftraggebers oder eines vom Auftraggeber bestimmten Dritten
An der oder von der aus die Tätigkeit:
Dauerhaft ausgeübt wird (quantitative Bestimmung)
Dauerhaft bedeutet:
- Unbefristet
- Für eine Dauer von voraussichtlich mehr als 48 Monaten
- Für die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit
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