Stellt man eine mangelnde Leistung des Anwalts fest, kann der Anwaltsvertrag jederzeit gekündigt werden und man wendet sich an einen Kollegen. Allerdings müssen die bis dahin entstandenen Gebühren erstmal gezahlt werden. Wenn der Anwalt tatsächlich einen handfesten Fehler gemacht hat, haftet dieser dafür. Den daraus entstandenen Schaden kann man dann gegen den Anwalt geltend machen. Falls man aber mit der Arbeit nur nicht komplett zufrieden ist, empfiehlt Dr. Lüke, sich beim nächsten Mal nach einem engagierten Kollegen umzuschauen. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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