Kleinunternehmer Regelung bedeutet vereinfacht, dass du Deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellst und somit keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Allerdings darfst du auch keine Vorsteuer aus Rechnungen, die du erhältst, in Abzug bringen. Im Rahmen deiner erwarteten Umsatzhöhe könntest du die Regelung in Anspruch nehmen. Umsatzsteuer Voranmeldungen müsstest du in diesem Fall auch keine erstellen.
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