Archiviert werden müssen Rechnungen, Angebote, Belege und alles mit einer „steuerlichen Relevanz“. Das wären beispielsweise geschäftliche Mobiltelefon-Rechnungen, Auftragsbestätigung, Angebotsanfrage per E-Mail. Privates wird von der Regelung ausgenommen. Im Zweifelsfall sollte alles außer Privates mit einer Sichtungsfrist und Filtern aussortiert werden, erklärt Ludwig Gramberg. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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