Bei den rechtlichen Aspekten bezüglich der Bewerbungsunterlagen gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß dem Datenschutzgesetz müssen Bewerber über die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden, unabhängig davon, ob ein Bewerbungsmanagement-Tool wie Personio oder Rex verwendet wird oder die Daten direkt über die Website oder per E-Mail eingehen.
Die Verarbeitung dieser Daten muss gemäß Artikel 13 der DSGVO offengelegt werden. Es besteht keine Verpflichtung, eine Eingangsbestätigung zu versenden. Die Expertin empfiehlt aber, dies zu tun, um eine positive Employer Experience zu schaffen und potenzielle Talente an das Unternehmen zu binden.
Bei den Aufbewahrungsfristen für Bewerbungsunterlagen gelten bestimmte Regelungen. Gemäß der DSGVO und dem Prinzip der Datenminimierung dürfen die Daten der Bewerber nach Besetzung der Stelle maximal sechs Monate lang aufbewahrt werden. Dies dient dazu, Einsprüche von Kandidaten zu ermöglichen, falls sie sich ungerecht behandelt fühlen. B Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte dabei unbedingt beachtet und jegliche Form von Diskriminierung (aufgrund von Rasse, Ethnie, Alter, Sexualität, Geschlecht usw.) vermieden werden. Bei Absagen solltest du daher neutrale Formulierungen verwenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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