Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Was muss ich bei alten Webseiten vor dem Hintergrund der Abmahnungen beachten, die noch online sind?

0 Person fragt sich das

Ich habe eine alte Website, die zwar noch online ist, aber sonst nicht mehr benutzt wird. Was muss ich beachten, damit ich gegen keine Rechte verstoße?

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ob eine Webseite noch genutzt wird oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Hier greift die Unterlassungspflicht, dass nicht nur auf aktuelle Angebote der Dienstleistungen greift, sondern auch alte, nicht mehr aktuelle Seiten, auf denen sich Fehler fortsetzen. Dr. Föhlisch erklärt, dass man selber die Pflicht habe, bei den gängigen Suchmaschinen zu prüfen, ob alte und wahrscheinlich auch fehlerhafte Dinge zu eliminieren sind. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

DSGVO & Co
Abmahn-Missbrauch: Wie kann man ihn abstellen, wie sich selbst schützen?

Mit Dr. Carsten Föhlisch

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #