In unserer Experten-Telko am Mittwoch, 25. Juli 2018, hatten wir den Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch zu Gast. Im Gespräch mit Andreas Lutz und Vera Dietrich gab Carsten zunächst eine Einschätzung zur veränderten Situation durch die DSGVO ab: Der befürchtete „Abmahn-Tsunami“ ist zwar ausgeblieben, aber Abmahnungen rund um das Thema Datenschutz haben in kurzer Zeit stark zugenommen.
Der häufigste Abmahngrund bleibt aber vorerst das Widerrufrecht: Das betrifft nicht nur Verkäufer physischer und virtueller Produkte (Software), sondern auch alle, die Dienstleistungen über das Internet verkaufen, z.B. Beratung, Textarbeiten, Handwerker-Leistungen usw. Wer keine oder veraltete (letzte Änderung war laut Carsten 2014) Widerrufs-Texte nutzt, kann abgemahnt werden.
Das Geschäftsmodell unseriöser Anwälte und Vereine ist dabei nicht die Abmahnung selbst, sondern die Zahlungen, die in den anhängenden strafbewehrten Unterlassungserklärungen vereinbart werden. Diese sollte man auf keinen Fall ohne vorheriges Gespräch mit einem Anwalt unterschreiben!
Klüger kann es unter Umständen sein, eine einstweilige Verfügung des Gerichts als finale Rechtslage anzuerkennen. Dann hat man zwar initial etwas höhere Kosten, diese lassen sich aber begrenzen (dazu hat Vera in der Telko einen wichtigen Tipp gegeben). Zudem setzt das Gericht regelmäßig deutlich geringere Strafen fest. Dem Abmahner fehlt damit der finanzielle Anreiz, die Einhaltung zu überwachen. So können gut informierte Betroffene viel Geld sparen.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wo lauern die größten Abmahngefahren? Wie groß ist die Gefahr bei DSGVO-Verstößen?
- Wie kann man sich vorausschauend schützen? Und wie sollte man sich verhalten, wenn man trotzdem eine Abmahnung erhält? Was sollte man auf keinen Fall machen?
- Was tun, wenn Plattformen gar nicht die Möglichkeiten bieten, sich gesetzeskonform zu verhalten?
- Es gab bereits mehrere Anläufe des Gesetzgebers, den Abmahn-Missbrauch abzustellen. Warum sind diese gescheitert?
- Welche Lösungsvorschläge gibt es aktuell und wie bewertest du diese?
- Wie viel Hoffnung dürfen wir uns darauf machen, dass der Abmahn-Missbrauch wirklich gestoppt wird?
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