Damit du überhaupt ein recht beständiges Design erlangen kannst, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Schutzvoraussetzungen sind also:
- Neuheit: Das angemeldete Design ist in Fachkreisen nicht bekannt; objektiver relativer Neuheitsbegriff (ein Design mag in Afrika sehr bekannt sein, aber nicht hier in Deutschland und wäre damit neu)
- Eigenart: Das angemeldete Muster sollte einen anderen Gesamteindruck beim informierten Benutzer hervorrufen, als bei einem Muster, welches er schon kennt und das vor dem Anmelden des jetzigen Designs offenbart worden ist.
Damit dein Design eingetragen wird, musst du einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen. Das sei laut dem Experten nicht schwer. Du musst wissen, wieso etwas angemeldet und wie es angemeldet wird (schwarz-weiß, in Farbe, welche Ansicht?). Der Schutzbereich sollte also klar definiert sein.
Läuft alles so wie geplant, wird das entsprechende Design im Register eingetragen und veröffentlicht. Du kannst es fünfmal alle fünf Jahre verlängern lassen und hast damit eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren. Bei nicht eingetragenen EU-Designs gilt der Schutz drei Jahre.
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