Zunächst ist die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wichtig. Somit muss man sich überlegen, wann hat man mit dem Erwerbsleben im Allgemeinen angefangen hat und wie lange man bis zum Rentenantrag arbeitet. Wenn man dann in der Hälfte dieses Zeitraums 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war, egal ob als Pflicht oder als freiwilliges Mitglied, erlangt man den Krankenversicherungsstatus. Es muss allerdings die zweite Hälfte sein, fügt Herr Kesberger hinzu. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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