Grundsätzlich besagt die gesetzliche Haftung, dass du für Schäden, die du anderen zufügst, verantwortlich bist, und zwar ohne eine Höchstgrenze. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von diesem Prinzip abzuweichen.
Das Wort "sichert zu" impliziert in einem Vertrag eine rechtliche Garantie, die selbst eine Haftungsbeschränkung im Vertrag übersteuert. Das Gesetz erlaubt keine Haftungsbeschränkungen bei Vorsatz oder Garantien. Das bedeutet für dich: Es besteht das Risiko, dass du trotz einer Haftungsbeschränkung im Vertrag für Schäden haftbar gemacht wirst, wenn du nicht das erforderliche Fachwissen mitbringst. Die Expertin rät daher, bei so etwas vorsichtig zu sein.
Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, was bedeutet, dass er/sie uneingeschränkt für alle Schäden verantwortlich sind, die er/sie verursacht. In einem Dienstvertrag besteht zwar keine Gewährleistung, aber hingegen eine Haftung. Dies bedeutet, dass Auftragnehmer für entstandene Schäden während des Auftrags oder im Zusammenhang damit haftbar gemacht werden können.
Im schlimmsten Fall kann schon das bloße Infragestellen der Kenntnisse genügen, um Probleme zu verursachen. Bei schwierigeren Projekten könnte es vorkommen, dass Zweifel an deiner Qualifikation aufkommen und du Nachweisen oder Informationen über die Ausbildung erbringen musst, erklärt die Expertin weiter.
Wenn ein Schaden auf eine mangelhafte Dienstleistung zurückzuführen ist und durch Nacharbeit behoben werden kann, bist du als freie/r Mitarbeiter/in dazu verpflichtet, diese Nacharbeit zu leisten. Für die Nacharbeit erfolgt keine zusätzliche Vergütung, was unglücklich ist, insbesondere wenn du bereits in einem neuen Projekt involviert bist.
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