Sobald du voraussichtlich länger als die folgenden sechs Monate, nur noch zu 50% (Arbeitskraft) deinen bisherigen Beruf ausüben kannst, leistet die private BU die vereinbarte Rente, bis zum Ende der Laufzeit (Ende des Vertrages).
Bedeutet: du hast bisher 8 Stunden am Tag gearbeitet und kannst jetzt wegen einer Krankheit, oder einem Unfall nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten.
Die Versicherungsgesellschaft benötigt dann deinen Einkommensnachweis und einen Arztbericht (häufig dann auch in Form eines Gutachtens), prüft den Vorgang und leistet dir die Rente, wenn die oben genannten Punkte erfüllt sind.
Wichtig ist auch, dass die für dich wichtigen Klauseln in deinem Vertrag eingebaut sind.
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