Wenn kein Nachfolger für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen gefunden werden kann, gibt es mehrere Optionen. Wenn unter den eigenen Mitarbeitenden kein Nachfolger gefunden wird, kann extern nach einem Nachfolger gesucht werden.
Alternativ dazu könnten entweder eine Stilllegung des Unternehmens oder die Überführung in ein anderes Unternehmen in Betracht gezogen werden.
Wenn das Unternehmen verkauft wird, bleibt der Verkaufspreis im gebundenen Vermögen und kann entweder für den Aufbau einer neuen Unternehmung verwendet oder gemeinnützig gespendet werden. In jedem Fall bleibt die Vermögensbindung erhalten, auch wenn das operative Unternehmen verkauft werden muss.
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