Patentfähige, akzeptierte technische Wirkungen/ Effekte sind:
- Effizienzsteigerungen (technischer Natur)
- Verbesserungen in der Sicherheit (z.B. Verschlüsselung, Kodierung)
- Verbesserte Verwaltung von Systemressourcen
- Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit
- Steuernde oder regelnde Wirkung (z.B. Ansteuerung von Aktoren)
- Technische Überlegung als Grundlage für die Softwarelösung
Folgende, nicht patentfähige Aspekte werden in der Regel zurückgewiesen:
- Software für organisatorische, administrative oder kommerzielle Tätigkeiten
- Software basierend auf gedanklichen Tätigkeiten, regelbasierten oder logischen Zusammenhängen (z.B. Spiele, Sprachen, “Routineprogrammierungen”)
- Computer implementierte Verfahren, die theoretisch auch gedanklich ausgeführt werden könnten (auch wenn sie komplex sind)
- Datenmodelle ohne technischen Effekt
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