Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von der Gemeinde erhoben und an die Gemeinde gezahlt wird. Die Veranlagung erfolgt durch das Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbetrag auf Grundlage der Steuererklärung festsetzt. Dieser Messbetrag wird an die Gemeinde weitergeleitet, die dann den Hebesatz auf den Messbetrag anwendet und die Steuer per Bescheid festsetzt.
Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbebetriebe, während Freiberufler davon nicht betroffen sind. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften. Es besteht auch eine Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, um eine gewisse Kompensation zu ermöglichen.
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