In Vermittlungsverträgen wird häufig festgelegt, dass freie Mitarbeiter ihre Vergütung nur dann erhalten, wenn Kunden bezahlt haben. Wenn sie aber aus irgendeinem Grund nicht bezahlen, erhalten die freien Mitarbeiter dementsprechend kein Geld.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 1996 entschieden, dass diese Klausel im B2B-Bereich mit Einzelunternehmern problematisch ist und möglicherweise als sittenwidrig angesehen werden kann. Wenn jedoch freie Mitarbeiter über einen Vermittler beim Kunden tätig sind, können sie sich nicht direkt an den Kunden wenden, um seine Zahlung zu fordern, sondern müssen sich an den Vermittler bzw. die Vermittlerin wenden.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Grenze für Zahlungsfristen. Einige Verträge haben Zahlungsfristen von bis zu 120 Tagen, was die Expertin als problematisch ansieht. Große Unternehmen haben oft Zahlungsziele von 60, 90 oder sogar 45 Tagen. Lange Fristen solltest du durch Verhandlungen verkürzen, da es keinen vernünftigen Grund gibt, das Geld so lange zurückzuhalten.
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