Von dem Steuerbüro der Wahl erhält man mit der monatlichen BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) die Ist-Zahlen: die Zahlen aus der Buchhaltung gemäß Steuer- und Handelsrecht. Erfahrungsgemäß beträgt der zeitliche Unterschied rund zwei bis drei Monate nach dem Betriebsmonat. Daher kommt oftmals der Informationsgehalt der Auswertung für Controllingzwecke, vor allem bei akuten Liquiditätsengpässen, zu spät. Investitionen beispielsweise sind sofort ausgabewirksam, werden aber, je nach Anlagegut, in der BWA nur über die AfA dargestellt. Außerdem muss das Geld, dass ausgegeben werden soll, zum aktuellen Zeitpunkt da sein. Ich habe versucht die Antwort der Expertin kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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