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Was sind die wichtigsten steuerlichen Neuerungen, die Selbstständige jetzt schon beachten sollten? Was genau bedeuten die Änderungen des § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?

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  • Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer wurde leicht erhöht, auf 12.096 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen Selbstständige in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist der 31. Juli 2025, es sei denn, ein Steuerberater wird eingeschaltet (dann gelten verlängerte Fristen).
  • Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen wurde auf acht Jahre verkürzt (früher zehn Jahre).
  • Eine Änderung im Paragraph 4 Nr. 21 UStG betrifft Bildungseinrichtungen, selbstständige Lehrende und Privatlehrer. Fortbildungen, die in diesem Rahmen angeboten werden, können nun unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Kleinunternehmerregelung:

  • Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde auf 25.000 Euro erhöht.
  • Neues Schwellenwert-System: Ab einem Umsatz von 100.000 Euro im laufenden Jahr wird man aus der Kleinunternehmerregelung herausgenommen und muss ab diesem Punkt Umsatzsteuer zahlen.
  • Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr erforderlich für Kleinunternehmer.
  • Kleinunternehmer sind nun auch nicht mehr verpflichtet, eine Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, was besonders die Rechnungsstellung vereinfacht.
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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