- Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer wurde leicht erhöht, auf 12.096 Euro.
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen Selbstständige in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist der 31. Juli 2025, es sei denn, ein Steuerberater wird eingeschaltet (dann gelten verlängerte Fristen).
- Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen wurde auf acht Jahre verkürzt (früher zehn Jahre).
- Eine Änderung im Paragraph 4 Nr. 21 UStG betrifft Bildungseinrichtungen, selbstständige Lehrende und Privatlehrer. Fortbildungen, die in diesem Rahmen angeboten werden, können nun unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Kleinunternehmerregelung:
- Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde auf 25.000 Euro erhöht.
- Neues Schwellenwert-System: Ab einem Umsatz von 100.000 Euro im laufenden Jahr wird man aus der Kleinunternehmerregelung herausgenommen und muss ab diesem Punkt Umsatzsteuer zahlen.
- Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr erforderlich für Kleinunternehmer.
- Kleinunternehmer sind nun auch nicht mehr verpflichtet, eine Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, was besonders die Rechnungsstellung vereinfacht.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden