Es gibt keinen Unterschied, was du sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen im Vergleich zu Minijobbern geben kannst, abgesehen vom Aspekt des Autofahrens.
Bei Minijobbern muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Grundlohn nicht unter den Mindestlohn fällt. Die Spielräume für steuerfreie Leistungen sind begrenzt, wenn Minijobber nur den Mindestlohn erhalten (aktuell 9,910 € pro Stunde).
Die Empfehlung für Aushilfen, insbesondere bei Angehörigen, ist es, über 10 € pro Stunde zu zahlen, um etwas Spielraum für steuerfreie Leistungen zu haben.
Bei einem Ehepartner beispielsweise kannst du einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag als Gehaltsumwandlung anbieten, um die Minijobgrenze von 450 € einzuhalten. Zudem können weitere Vorteile wie Wahlgutscheine, Jahrgangsbeihilfen, Fahrgeld oder ein zur Verfügung gestellter PC gewährt werden.
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