Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Folgejahr endet derzeit am 31. Mai. Wenn die Steuererklärung jedoch von einem Steuerberater erstellt wird, verlängert sich diese Frist ab 2018 um jeweils zwei Monate bis zum 31. Dezember. Allerdings ist diese Verlängerung mit Kosten verbunden, da Verspätungen künftig automatisch mit Verspätungszuschlägen geahndet werden. Diese Zuschläge werden gestaffelt abgestuft.
Die Steuer wird einmal im Jahr festgesetzt, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden. In der Regel basieren diese Vorauszahlungen auf dem Vorjahr. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Gewinne entsprechend steigen, müssen die Vorauszahlungen im Laufe des Jahres angepasst werden. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Du hast die Möglichkeit, freiwillige Sondervorauszahlungen festzusetzen, wenn nötig. Die vierteljährliche Zahlungsweise kann jedoch in Branchen mit erheblichen Ergebnisschwankungen problematisch sein.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden