Die Einführung des Gesellschaftsregisters für GbRs, eine wichtige Neuerung, orientiert sich am Handelsregister. Austritte von einem/r Gesellschafter/in sollen noch einfacher und schneller funktionieren. So soll auch die erforderliche Publizität für GbRs gegeben werden.
Die Eintragung ist keine Pflicht, allerdings kann es in manchen Situationen eventuell helfen (z.B. bei der Bank). Für die Eintragung an sich brauchst du eine/n Notar/in. Für die Eintragung an sich wirst du einmal ungefähr 300 Euro zahlen müssen und dann nochmal 100 Euro jährlich für eine Bereitstellungsgebühr.
Wenn du dich ins Gesellschaftsregister eintragen lässt, musst du dich auch ins Transparenzregister eintragen lassen.
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