Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um deinen Elterngeldanspruch zu erhöhen.
Durch frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse kannst du möglicherweise mehr Elterngeld erhalten. Allerdings haben Selbstständige keine Lohnsteuerklasse, da sie keinen Lohn erhalten. Für sie gilt in Bezug auf das Elterngeld Steuerklasse 4. Relevant ist die Frage der Steuerklasse dann, wenn einer der beiden Elternteile angestellt ist oder die Selbstständigkeit im Nebenerwerb neben einer Festanstellung ausgeübt wird. Dann kann sich die Wahl der Steuerklasse auf das Elterngeld auswirken. Dabei solltest du aber beachten, dass nicht die zuletzt gewählte Steuerklasse relevant ist, sondern diejenige, die in den zwölf Monaten vor der Geburt vorherrschend war. Das bedeutet: Die Entscheidung muss oft schon vor Eintreten der Schwangerschaft getroffen werden.
Generell sollte für ein möglichst hohes Elterngeld das Einkommen im Bemessungszeitraum (also dem relevanten Zeitraum vor der Geburt) möglichst hoch sein und während des Bezugszeitraums (also nach der Geburt) möglichst niedrig. Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung können dabei auch vom Zuflussprinzip profitieren: Maßgeblich ist der Eingang des Geldes, nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Leistung. Eine Möglichkeit kann es beispielsweise auch sein, den Elterngeldbezug in Monaten mit höheren Einnahmen zu pausieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden