Arbeitsunfähig - ich kann in dem Beruf in dem ich arbeite, aufgrund Krankheit nicht arbeiten
Berufsunfähig - ich kann den Beruf, besser die Tätigkeit die ich ausübe, zu mindestens 50% nicht mehr ausüben
Erwerbsunfähig - ich kann nicht mehr als x Stunden die Woche irgendeiner Tätigkeit nachgehen
sind die drei Begriffe um die es dabei geht.
Auch als Selbständiger kann ich krank werden, dann spricht man nicht von Verdienstausfall / Lohnersatz wie bei Angestellten, sondern von Einkommensausfall.
Diese Einkommensabsicherung bei Selbständigen erfolgt wie bei Angestellten in der PKV über ein Krankentagegeld. Krankentagegeld wird gezahlt, sobald Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die durch einen Arzt festgestellt wurde (Krankschreibung) .
Jetzt greift die Krankentagegeldversicherung nach einer vereinbarten Karrenzeit von zum Beispiel 6 oder 12 Wochen in der vereinbarten Höhe - Tagessatz - zum Beispiel 200 Euro am Tag nach 6 Wochen Karenzzeit, solange der Arzt krankschreibt.
Versichert werden darf das Einkommen nach dem Steuerbescheid ( daher gilt, sich in der Steuererklärung nicht arm rechnen).
Die Versicherer definieren das Einkommen nicht alle gleich. Es kommt also auf den Versicherer an wo man versichert ist.
versichert werden kann , das Einkommen und die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
Die Karenzeit, also die Wartezeit ab wann der Versicherer bei Krankheit zahlen soll hängt davon ab, wie lange ich ohne Einkünfte bei Krankheit auskomme.
je früher gezahlt werden soll je höher der Beitrag. Daher kann auch eine Splittung der Karenzzeit sinnvoll sein. Beispiel 100 Euro nach 6 Wochen und 100 Euro nach 12 Wochen.
Doch KTG Einkommensabsicherung ist bei Selbständigen ein muss - sonst falle ich bei Krankheit unter Umständen schnell durch das Raster zum Beispiel in der GKV oder PKV wenn die Beiträge nicht mehr entrichtet werden können. Lieber eine spätere Karenzeit als "Notnagel" als kein KTG.
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