Selbstständige erhalten Elterngeld vorläufig und müssen es am Ende des Bezugszeitraums überprüfen lassen. Dabei können Rückzahlungsforderungen entstehen, wenn der tatsächliche Gewinn höher ist als der angegebene Gewinn.
Bei der Abrechnung solltest du beachten, ob du eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung verwendest. Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung wird das Datum der Rechnungszahlung als Gewinn im Elterngeld angerechnet, unabhängig davon, ob die Tätigkeit nach der Geburt erfolgt ist.
Du kannst mit deinen Kunden vereinbaren, dass die Rechnungen vor oder nach der Geburt bezahlt werden, um Verrechnungen mit dem Elterngeld zu vermeiden. Bei einer Bilanz wird der Gewinn zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung berücksichtigt. Für Selbstständige mit Angestellten besteht die Möglichkeit, Mindestelterngeld zu beantragen und bis zu 32 Stunden pro Woche weiterzuarbeiten. Es ist wichtig, den Einfluss der Angestellten auf den Gewinn zu berücksichtigen.
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