Die Bundesnetzagentur stellt ein Verbraucherportal zur Verfügung. Hier (www.bundesnetzagentur.de/DE/Vporta…start.html) kannst du dich über deine Rechte und den allgemeinen Verlauf eines Anbieterwechsels informieren. Allgemein gilt: Die Schutzrechte der Endkunden sind uneingeschränkt wirksam, egal ob du für einen gewerblichen oder für einen privaten Zweck deine Rufnummer portieren willst. Zu diesen gehören:
1. Anspruch auf eine Rufnummernmitnahme /-beteiligung am ausdrücklich vereinbarten Tag oder spätestens innerhalb des folgenden Abreisetages:
Es ist wichtig zu wissen, dass der neue Anbieter für den Prozess deiner Rufnummernportierung verantwortlich ist, dieser legt dann auch den Tag der Rufnummernportierung fest. Du solltest also damit rechnen, möglicherweise einen Tag nicht erreichbar zu sein.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gelten:
-Antrag auf die Portierung bzw. auf eine Vertragszuordnung
-Zulässigkeit gemäß Nutzungs-/ Zuteilungsregeln
-Antrag bis maximal einen Monat nach Vertragsende (vorzeitig nur bei Mobilfunkrufnummern)
Für die Rufnummern dürfen, seit Dezember 2021, dem Kunden keine direkten Entgelte berechnet werden
Zudem hast du einen Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigungszahlung, gegenüber dem Anbieter, der eine Verzögerung entgegen 1. zu vertreten hat plus für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung: Wenn die Versorgungsunterbrechung also länger als ein Arbeitstag dauert, hast du den Anspruch auf eine verschuldensunabhängige Entschädigung von 10 € pro Arbeitstag.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden