Eine OHG und eine GbR sind im Grunde genommen fast dasselbe, abgesehen von einigen Unterschieden im Beschlussmengenrecht.
Früher wurde ein Kleingewerbe automatisch zu einer OHG, konnte aber auch eine KG sein, wenn es beschränkt haftende Gesellschafter gab. Die GmbH & Co. KG übernimmt die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters von einer GmbH, die selbst nur beschränkt haftet. Der große Vorteil der GmbH & Co. KG ist, dass sie die einzige Personengesellschaft ist, bei der keine natürliche Person als Vollhafter/in haftet. Bei allen anderen Personengesellschaften haften die Gesellschafter/innen immer vollständig.
Die GmbH & Co. KG ermöglicht es, die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen, ohne persönlich für Verbindlichkeiten zu haften. Während in einer GmbH laufend Körperschaftsteuer gezahlt wird und bei Ausschüttungen Abgeltungssteuer anfällt, zahlt eine Personengesellschaft in der Regel keine Steuern, außer Gewerbesteuer, und versteuert den Gewinn direkt.
Die Gründung und Verwaltung einer GmbH & Co. KG ist jedoch komplizierter als die einer GmbH, da zwei Gesellschaften beteiligt sind und verschiedene Verträge abgestimmt werden müssen.
Das bedeutet: Die GmbH & Co. KG ist daher eher für größere Unternehmen geeignet und komplexer als eine einfache GbR oder OHG.
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