Die zweite Säule bildet die Pensionskasse, also privat organisierte Vorsorgewerke in der Rechtsform einer Stiftung. Diese steht primär der Arbeitnehmerschaft offen, erklärt Herr Meier. Jeder Arbeitgeber, der Angestellte in der Schweiz hat, ist gesetzlich verpflichtet, selbst eine Stiftung einzurichten oder sich einer Sammelstiftung anzuschließen.
Lohnprozente werden abgezogen und der Arbeitgeber zahlt ebenfalls nochmal eine gewisse Anzahl an Lohnprozenten. Das Geld wird an die Stiftung überwiesen und für jeden Arbeitnehmer wird dort ein Konto geführt. Es muss gewissenhaft angelegt werden, um möglichst Gewinne zu erzielen.
Mit 65 Jahren wird das angesammelte Vermögen mit einem festgelegten Prozentsatz multipliziert. Das ergibt dann die Altersrente. Es stellt ein Kapitaldeckungsverfahren dar und erfordert die Solidarität innerhalb der Risikogemeinschaft.
Zusammen mit der ersten Säule sollte die zweite Säule „eine Fortführung der gewohnten Lebenshaltung“ erreichen. Der selbstständig Erwerbstätige ist in diesem Bereich frei, da er über die erste Säule hinaus gesetzlich nichts mehr sparen müsste. Stiftungen können aber auch von Selbstständigen benutzt werden und wären eine freiwillige berufliche Vorsorge. Individuell kann mit dem Vortragswerk ein Leistungsplan ausgehandelt werden und man kann diese Beiträge von der Steuer abziehen.
Falls das Geld unter die freiwillige berufliche Vorsorge fällt, kann das Geld erst mit 65 Jahren für sich beansprucht werden. Je älter man wird, desto größer wird auch die Beitragsbelastung. Zusammen mit der ersten Säule werden rund 14 Prozent des Lohns abgezogen. Selbstständige können Jahr für Jahr entscheiden, ob und wie viel sie einzahlen möchten.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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