Es gibt zwei verschiedene Gesellschaftsformen: die Aktiengesellschaft (AG) und den Versicherungsverein (VV).
Die AG kann sich als Gesellschaft Geld aus dem Markt holen, wenn sie irgendetwas tun möchte. Allerdings muss sie auch Geld an den Eigner abgeben und geht somit vom Unternehmen weg.
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist ebenfalls eine der rechtlich zulässigen Rechtsformen für eine Krankenversicherung. Im Gegensatz zu der AG hat ein VVaG keine Aktionäre. Die Versicherungsnehmer sind hier zugleich Mitglieder und damit Träger des Vereins.
Verschiedene Beispiele sind hier:
- Hallesche Versicherung: Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- UniVersa: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Hanse: AG
- R + V: AG
- Inter Versicherungsgruppe: AG
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