Die neue Rechtsform des Verantwortungseigentums bietet Gründern den Vorteil, dass das Unternehmensvermögen rechtlich gebunden und nicht als persönlicher Vermögensgegenstand betrachtet wird. Dies passt besser zu Unternehmern, die ihre Firma nicht als persönliches Eigentum sehen, sondern die Unternehmensmission in den Vordergrund stellen.
Die Rechtsform soll ermöglichen, die Kontrolle des Unternehmens nicht nur durch Verkauf oder Vererbung, sondern auch durch direkte Weitergabe zu regeln, was die Nachfolgeregelung erleichtert. Dadurch können auch Personen ohne finanziellen Hintergrund oder familiäre Bindungen unternehmerische Kontrolle übernehmen, was den Pool potenzieller Nachfolger erweitert und den Nachfolgedruck verringert, besonders bei kleinen Unternehmen.
Es ist außerdem vorgesehen, dass nur aktive Gesellschafter Stimmrechte besitzen und gleichzeitig im Unternehmen arbeiten und Gehalt beziehen. Erfolgsbeteiligungen können im Rahmen des normalen Lohns erfolgen, jedoch nicht allein aufgrund des Gesellschafterstatus. Eine klassische Finanzierung über Anteile ist in den aktuellen Vorschlägen dieser Rechtsform nicht vorgesehen. Stattdessen wird die Finanzierung über eigenkapitalähnliche Instrumente wie Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen geregelt, was bereits bei vielen mittelständischen Unternehmen gängig ist.
Es lohnt sich für Unternehmen, auf diese Rechtsform umzuwandeln, wenn die derzeitigen Rechtsformen nicht zum Unternehmensverständnis passen und eine Diskrepanz zwischen der Unternehmensmission und der rechtlichen Struktur besteht.
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