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Wenn ich als selbstständige Person nicht weisungsgebunden bin, mehrere Kunden gleichzeitig habe und Mitarbeiter beschäftige, bin ich dann geschützt vor dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit?

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1 Antwort

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Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Obwohl diese Faktoren positiv bewertet werden und helfen können, den Eindruck einer abhängigen Beschäftigung zu vermeiden, gibt es keinen festen Kriterienkatalog, der Scheinselbstständigkeit eindeutig definiert. Die Rechtsprechung berücksichtigt eine Vielzahl von Kriterien und trifft Entscheidungen stark einzelfallabhängig, was eine gewisse Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Auch das Beschäftigen von Mitarbeitern kann vorteilhaft sein, um die eigene Unabhängigkeit zu unterstreichen, doch letztlich bleibt es eine Wertungsfrage, die individuell entschieden wird.
Wenn man unterschiedliche Auftraggeber hat, aber keine Angestellten beschäftigt, ist man ebenfalls nicht automatisch sicher vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Aktuelle Urteile und Entwicklungen zur freien Mitarbeit
Wie schützen wir uns künftig vor einer Scheinselbstständigkeit?

Mit Dr. Alexander Bissels

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