Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Wenn ich als selbstständige Person nicht weisungsgebunden bin, mehrere Kunden gleichzeitig habe und Mitarbeiter beschäftige, bin ich dann geschützt vor dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit?

1 Person fragt sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Obwohl diese Faktoren positiv bewertet werden und helfen können, den Eindruck einer abhängigen Beschäftigung zu vermeiden, gibt es keinen festen Kriterienkatalog, der Scheinselbstständigkeit eindeutig definiert. Die Rechtsprechung berücksichtigt eine Vielzahl von Kriterien und trifft Entscheidungen stark einzelfallabhängig, was eine gewisse Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Auch das Beschäftigen von Mitarbeitern kann vorteilhaft sein, um die eigene Unabhängigkeit zu unterstreichen, doch letztlich bleibt es eine Wertungsfrage, die individuell entschieden wird.
Wenn man unterschiedliche Auftraggeber hat, aber keine Angestellten beschäftigt, ist man ebenfalls nicht automatisch sicher vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #