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Wenn ich mein Angebot erstelle, sollte ich dann bestimmte Formulierungen besser vermeiden?

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Bestimmte Formulierungen solltest du vermeiden. Das sind z.B.:

  • Formulierungen, in denen steht, dass der Auftragnehmer an Meetings/ Treffen/ Abstimmungen teilnehmen muss/ soll
  • Arbeitsmittel (Papier, Geräte, Systeme, etc.) werden kostenlos zur Verfügung gestellt
  • Formulierungen, in denen dem/ der Anbieter/in verboten wird, explizit eigene Systeme, Software, Notebook im Unternehmen oder beim Auftraggeber einzusetzen.

Viele Formulierungen schaden mehr, als dass sie helfen. Denn oft werden Aspekte erwähnt, die im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit eher gegen eine Selbstständigkeit sprechen.

In den meisten Fällen, in denen ein/e Freelancer/in tätig wird oder tätig werden soll, bekommt er/sie ein Angebot und einen Vertrag vorgelegt. Entweder vom Kunden oder von einer Agentur. Diese nutzen größtenteils ihre Standardverträge und es wird selten ein super individueller Vertrag für ein einzelnes Projekt geschlossen.

Vielleicht können dann noch Kleinigkeiten geändert werden, aber in den meisten Fällen weichen die großen Unternehmen nicht von ihren standardisierten Vorlagen ab. Der Prozess verläuft viel eher nach dem Motto: "Willst du den Auftrag mit diesem Vertrag? Ja oder Nein?" Tatsächlich werden große Unternehmen dich sogar wahrscheinlich ablehnen, wenn du gegen manche Vertragspunkte stimmst.

Sinnvoll sei es, wenn du mit AGB in Kombination mit einem Angebot auftrittst, erklärt der Experte, zumindest bei kleineren Unternehmen.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Scheinselbstständigkeit vermeiden
Bei diesen Fehlern in Angeboten und Verträgen wird der Betriebsprüfer stutzig

Mit Dr. Benno Grunewald

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