Eine abweichende sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Vertragsverhältnisses kann zur Hinterziehung von Sozialabgaben führen, was strafrechtlich relevant ist. Bei Prüfungen durch Hauptzollämter in verschiedenen Branchen, wie dem Bauwesen und der Gastronomie, werden solche Sachverhalte aufgedeckt. Betriebsprüfungen können zunehmend zu strafrechtlichen Ermittlungen führen, da Prüfer/innen Strafanzeigen erstatten.
Es ist wichtig, Vertragsentwürfe sorgfältig zu prüfen, da einige Klauseln bewusst auf eine Umgehung von Sozialabgaben abzielen. Manche Verträge machen die Wirksamkeit davon abhängig, dass ein Statusfeststellungsverfahren zur Bestätigung der Selbstständigkeit durchgeführt wird. Wenn der/die Auftragnehmer/in dies jedoch nicht durchführt, kann der/die Auftraggeber/in strafrechtlich belangt werden, da dies als Vorsatz angesehen werden kann. In einigen Branchen kann dies zu Berufsverboten und zur Sperrung des Unternehmens führen.
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