Der Umzug einer einzelnen Rufnummer aus einem Rufnummernblock ist nach Vertragsende grundsätzlich möglich. Die Berechnung eines direkten Entgeltes durch den Anbieter ist ggü. dem Endkunden verboten.
Somit kann der abgebende Anbieter im Zuge des Wettbewerbsprinzips keine Rufnummernportierung blockieren.
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