Jede natürliche Person, sowie andere Kapitalgesellschaften können Gesellschafter werden. Um nicht als scheinselbstständig verdächtigt zu werden, wird oftmals eine GmbH gegründet. Weil aber eine Ein-Personen-GmbH zu einem Umgehungstatbestand führen kann, sollte mindestens eine weitere Person, beispielsweise der Ehepartner, miteinbezogen werden. Dr. Paul rät, dass dieser sich mit einem Prozent des Stammkapitals, nämlich 250 Euro, beteiligen solle. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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